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Krankenhaus-Qualitätsberichte

Intention des Gesetzgebers

Bereits 2005, mit der Einführung einer Pflicht zur Qualitätsberichtserstattung für Krankenhäuser in Deutschland, die nach § 108 SGB V zugelassen sind, verfolgte der Gesetzgeber das Ziel, die Transparenz über die Qualität der Versorgung in den stationären Einrichtungen zu verbessern. Die Idee ist, interessierte Personen (Patienten, Angehörige, behandelnde Ärzte) sollen - insbesondere im Vorfeld einer Krankenhausbehandlung - Zugriff auf unabhängige und aussagekräftige Informationen über Art, Umfang und Qualität der Leistungen von Krankenhäusern erhalten.

Gleichzeitig erhält das Krankenhaus selbst die Möglichkeit seine Leistungsfähigkeit professionell nach außen darzustellen.

Zeitverlauf, gesetzliche Grundlage und beteiligte Institutionen

Seit 2013 (Berichtsjahr 2012) sind die Krankenhäuser verpflichtet, jährlich einen strukturierten Qualitätsbericht auf Standortbasis zu erstellen. Zuvor war die Erstellung der Qualitätsberichte alle 2 Jahre erforderlich. Die gesetzliche Grundlage ist der § 137 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 SGB V. Hier wird für den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) die Aufgabe definiert, Inhalte, Umfang und Datenformat der Berichte festzulegen und den Prozess der Übermittlung und Annahme zu strukturieren. Eine Arbeitsgruppe aus Vertretern der gesetzlichen Krankenkassen, Deutschen Krankenhausgesellschaft, Patientenorganisationen, Kassenärztlichen Bundesvereinigung, Bundesärztekammer und des Deutschen Pflegerats arbeitet kontinuierlich an den Inhalten und der technischen Weiterentwicklung der Berichte.

Verfügbarkeit

Die Kliniken sind aktuell verpflichtet zwischen dem 15. Oktober und dem 15. November eines Folgejahres ihren Qualitätsbericht einzureichen. Die Veröffentlichung der Berichtsdaten durch die Landesverbände der Krankenkassen, der Ersatzkassen sowie des Verbands der Privaten Krankenversicherungen erfolgt jeweils spätestens zum 31. Januar des dem Erstellungsjahr folgenden Jahres. Aktuell verfügbar sind die Qualitätsberichte des Jahres 2019.

Technische Verfügbarkeit der Daten in biFOCUS-Klinik

  • Lokal (Access, Excel, …)
  • Online (Cloudbasiert)


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