Die Spitalsdaten werden in der Schweiz auf der Grundlage des Artikels 59a des Krankenversicherungsgesetzes (KVG) und des Artikels 31 der Verordnung über die Krankenversicherung (KVV) von den Spitälern publiziert.
Rd. 280 Spitäler mit rd. 570 Standorten veröffentlichen neben allgemeine Informationen die Fallzahlen zu etwa 405 Diagnose- und Leistungsinformationen.